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Produkt zum Begriff Rauchverbot:


  • Verbots-Kombischild »Rauchverbot im gesamten Gebäude«
    Verbots-Kombischild »Rauchverbot im gesamten Gebäude«

    Die Schilder und Plaketten der Marke SafetyMarking dienen der vorschrifts- und normgerechten Kennzeichnung in Unternehmen, Behörden und öffentlichen Einrichtungen. Der Artikel Verbots-Kombischild »Rauchverbot im gesamten Gebäude« hat die Form Hochformat mit den Dimensionen/Abmessungen BxH: 21x29,7 cm, Materialstärke: 1 mm und ist gefertigt aus dem Material Kunststoff (Hart-PVC). Er entspricht der Normung DIN EN ISO 7010 P002. Verbots-Kombischild »Rauchverbot im gesamten Gebäude« Norm: DIN EN ISO 7010 P002 + Zusatztext Vorschrift: ASR A1.3 P002 + Zusatztext

    Preis: 22.68 € | Versand*: 4.90 €
  • 3 Stück Hinweis-Aufkleber - Keine Speisen und Getränke (150x150 mm)
    3 Stück Hinweis-Aufkleber - Keine Speisen und Getränke (150x150 mm)

    Aufkleber "Keine Speisen und Getränke" Hochwertiger Aufkleber zur Verwendung im Ladengeschäft, Restaurant, Hotel, Industriebetrieb usw. Laminierter Aufkleber kann mit gängigen Reinigungsmitteln gereinigt werden ohne zu verblassen Widerstandsfähig Indoor / Outdoor geeignet Wasserfest & UV-beständig Druckmaterial Orafol 3551 4c Druck farbig Digitaldruck zur Prävention Mit diesem Hinweis-Aufkleber weisen Sie Ihre Kunden in Büroräumen, Besucher von Parks und Zoos oder Büroräumen darauf hin, dass es nicht gestattet ist Speisen und Getränke zu verzehren. Da dieser Designaufkleber sehr widerstandsfähig und robust ist, kann er innen wie auch außen angebracht werden. Maße: 150x150 mm

    Preis: 12.30 € | Versand*: 3.60 €
  • Speisekarte (PVC) "Speisen und Getränke" weinrot, 8 Seiten, A5, 1 Stk.
    Speisekarte (PVC) "Speisen und Getränke" weinrot, 8 Seiten, A5, 1 Stk.

    -Speisekarte inkl. 4 matten Folien (=8 Seiten) für DIN A5 -mit goldener Prägung 'Speisen und Getränke' -Anzahl der Folien ist variabel erweiterbar -Rücken mit Schraubschiene ermöglicht ein einfaches Ergänzen und Entfernen der Folien -Individuell bestückbar und schnell auswechselbar -Folien sind schmutz- und wasserabweisend -Ersatzfolien (Art. Nr. DS-15238) und -schrauben (Art. Nr. DS-15275) sind separat erhältlich

    Preis: 5.74 € | Versand*: 5,50 €
  • Verbots-Kombischild »Rauchverbot im gesamten Gebäude«
    Verbots-Kombischild »Rauchverbot im gesamten Gebäude«

    Die Schilder und Plaketten der Marke SafetyMarking dienen der vorschrifts- und normgerechten Kennzeichnung in Unternehmen, Behörden und öffentlichen Einrichtungen. Der Artikel Verbots-Kombischild »Rauchverbot im gesamten Gebäude« hat die Form Hochformat mit den Dimensionen/Abmessungen BxH: 13,1x18,5 cm, Materialstärke: 0,1 mm und ist gefertigt aus dem Material PVC-Folie. Er entspricht der Normung DIN EN ISO 7010 P002. Verbots-Kombischild »Rauchverbot im gesamten Gebäude« Norm: DIN EN ISO 7010 P002 + Zusatztext Vorschrift: ASR A1.3 P002 + Zusatztext selbstklebend ausgerüstet

    Preis: 5.94 € | Versand*: 4.90 €
  • Wo ist überall Rauchverbot?

    In vielen Ländern und Regionen gibt es Rauchverbote an öffentlichen Orten wie Restaurants, Bars, Flughäfen, Bahnhöfen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Zudem ist Rauchen in vielen Arbeitsstätten, Bürogebäuden und Bildungseinrichtungen verboten. In einigen Ländern gibt es auch Rauchverbote in Autos, insbesondere wenn Kinder mitfahren. Darüber hinaus sind Rauchverbote in vielen öffentlichen Parks, Stränden und Spielplätzen zu finden. Insgesamt wird das Rauchverbot immer weiter ausgedehnt, um die Gesundheit der Menschen zu schützen und die Belästigung durch Passivrauchen zu reduzieren.

  • Ist das Rauchverbot bundesweit?

    Ist das Rauchverbot bundesweit? Ja, in Deutschland gilt ein bundesweites Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, Verkehrsmitteln und gastronomischen Einrichtungen. Allerdings können die Bundesländer zusätzliche Regelungen erlassen, die über das bundesweite Verbot hinausgehen. Einige Bundesländer haben beispielsweise strengere Rauchverbote in Bars und Restaurants eingeführt. Es ist daher wichtig, sich über die spezifischen Regelungen in dem jeweiligen Bundesland zu informieren, um Verstöße zu vermeiden. Insgesamt ist das Rauchverbot in Deutschland einheitlich geregelt, aber es können regionale Unterschiede bestehen.

  • Wo gilt das Rauchverbot?

    Das Rauchverbot gilt in öffentlichen Gebäuden, wie zum Beispiel Schulen, Krankenhäusern, Behörden und Restaurants. Es ist auch in öffentlichen Verkehrsmmitteln, wie Bussen, Zügen und U-Bahnen, sowie an Flughäfen und Bahnhöfen verboten. Darüber hinaus ist das Rauchen in vielen öffentlichen Parks, Spielplätzen und Sportstätten untersagt. In einigen Ländern gibt es sogar Rauchverbote in Autos, insbesondere wenn Kinder mitfahren. Insgesamt ist das Rauchverbot darauf ausgerichtet, die Gesundheit der Menschen zu schützen und die Belästigung durch Passivrauchen zu reduzieren.

  • Wann tritt Rauchverbot in Kraft?

    Wann tritt Rauchverbot in Kraft? Das Rauchverbot tritt in der Regel zu einem festgelegten Zeitpunkt in Kraft, der in der entsprechenden Gesetzgebung festgelegt ist. Dies kann je nach Land oder Region variieren. Oftmals wird das Rauchverbot zu Beginn eines neuen Jahres oder Quartals eingeführt, um den Betroffenen ausreichend Zeit zur Vorbereitung zu geben. Es ist wichtig, sich über die genauen Bestimmungen und den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Rauchverbots zu informieren, um mögliche Strafen oder Bußgelder zu vermeiden. In einigen Fällen kann es auch Übergangsfristen geben, in denen das Rauchverbot schrittweise umgesetzt wird.

Ähnliche Suchbegriffe für Rauchverbot:


  • Ist in ganz Deutschland Rauchverbot?

    In Deutschland gibt es kein einheitliches Rauchverbot, sondern es gelten unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland. In den meisten Bundesländern ist das Rauchen in öffentlichen Gebäuden, Restaurants und Bars untersagt. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, wie zum Beispiel Raucherräume oder abgetrennte Raucherbereiche. In einigen Bundesländern, wie beispielsweise Bayern, gilt ein generelles Rauchverbot in Gaststätten. Es ist daher ratsam, sich vor einem Besuch in einem bestimmten Bundesland über die geltenden Rauchverbote zu informieren.

  • Wann war Rauchverbot in Deutschland?

    Das Rauchverbot in Deutschland wurde schrittweise eingeführt. Zuerst wurden 2007 Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden, Restaurants und Bars eingeführt. Dann wurde das Rauchverbot 2008 auf alle öffentlichen Gebäude, einschließlich Arbeitsplätzen, ausgeweitet. Schließlich wurde 2013 das Rauchverbot auch auf alle geschlossenen öffentlichen Veranstaltungen und in Autos mit Kindern unter 18 Jahren eingeführt. Insgesamt hat Deutschland also seit 2007 strenge Rauchverbote, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.

  • Wann kam das Rauchverbot in Deutschland?

    Das Rauchverbot in Deutschland wurde am 1. September 2007 eingeführt. Es besagt, dass in öffentlichen Gebäuden, gastronomischen Einrichtungen und Verkehrsmitteln nicht mehr geraucht werden darf. Das Verbot wurde eingeführt, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und den Passivrauch zu reduzieren. Seitdem hat sich das Rauchverbot in Deutschland weitgehend durchgesetzt und wird von den meisten Menschen respektiert. Es gibt jedoch immer wieder Diskussionen über Ausnahmen oder Verschärfungen des Rauchverbots.

  • Ist ein Rauchverbot im Mietvertrag zulässig?

    Ist ein Rauchverbot im Mietvertrag zulässig? Ja, grundsätzlich ist es zulässig, ein Rauchverbot im Mietvertrag festzulegen. Der Vermieter hat das Recht, bestimmte Regeln und Einschränkungen für das Mietobjekt festzulegen, solange sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Rauchverbote dienen oft dem Schutz der Gesundheit anderer Mieter und der Erhaltung des Mietobjekts. Es ist jedoch wichtig, dass das Rauchverbot klar und eindeutig im Mietvertrag formuliert ist, um Missverständnisse zu vermeiden. Mieter sollten sich vor Unterzeichnung des Vertrags über die genauen Bedingungen informieren und gegebenenfalls mit dem Vermieter darüber verhandeln.

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